Zum
Erhalt bzw. der Sicherstellung der belebten Bodenzone in der Planung, dem Verlauf und nach einer Baumaßnahme regelt ein Bodenschutzkonzept als Steuerungsinstrument den Eingriff in das Schutzgut
Boden. Es setzt das Vermeidungs- und Minderungsgebot für Eingriffe in den Boden konzeptuell um. Die hierfür wegweisende Norm ist die DIN 19639 – sie
regelt die fachlichen und technischen Vorgaben.
Ein Bodenschutzkonzept ist als informative Beilage zu Plangenehmigungsverfahren zu verstehen und wird nicht planfestgestellt. Es besteht in der Regel aus:
Mit Stichtag 01.01.2021 ist in Baden-Württemberg ein Bodenschutzkonzept für alle Baumaßnahmen, die größer als 5.000 m2 sind, anzufertigen. Dies wird über das LBodSchAG, § 2 ‘Pflichten anderer Behörden und öffentlicher und sonstiger Planungs- und Vorhabenträger‘, geregelt. Weiter kann die zuständige Behörde verlangen, dass die Umsetzung - während der Ausführung eines Vorhabens auf einer Fläche von mehr als 1,0 Hektar - von einer zu bestellenden fachkundigen bodenkundlichen Baubegleitung überwacht wird.
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren, die wir begleiten, werden im Rahmen von Wasserrechtlichen Anträgen, Versickerungseinrichtungen oder drohenden diffusen Schadstoffeinträgen vorsorglich Qualitätssicherungskonzepte zur Herstellung von Versickerungseinrichtungen, Einleitgenehmigungen o.ä. gefordert. Ebenso sind die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie durch Bauträger sicherzustellen. Wir kümmern uns kompetent um diese Anliegen mit den Schwerpunkten:
Um Bodenmaterialien in ihrer Qualität einordnen zu können, nehmen wir charakterisierende Proben nach LAGA PN98 aus Haufwerken oder in-situ nach DIN 19698-6 zum Direktausbau und zur Entsorgung nach Aufbruch. Wir stufen die Bodenmaterialien nach geltendem Recht ein, ordnen sie Abfallströmen wie -arten zu, und kümmern uns als Fachgutachter (geschulte Probenehmer nach LAGA PN 98, Fachkräfte für Boden-Abfall-Rückbau) um eine korrekte Verwertung oder Verbringung.
Wir beproben:
Die Nachweis- und Registerführung im Rahmen der Entsorgung nachweispflichtiger, also i. d. R. gefährlicher, Abfälle muss seit dem 1. April 2010 in elektronischer Form erfolgen. Wir etablieren, installieren und betreuen zuverlässig in der digitalen Überwachung und Einhaltung der Nachweispflicht ihr Projekt. Wir bieten:
Wir legen Leitprofile an zur klassischen Erstellung bodenkundlicher Karten, zur Ermittlung von Massenangaben, zur Definition der Schutzwürdigkeit, sowie von auszubauenden Bodenschichten/-horizonten. Mit Pürckhauer- und Rammkernbohrungen kartieren wir die Beschaffenheit des Untergrunds. Linienbaustellen, Windparks, landwirtschaftliche Flächen und Flächenbaustellen in der freien Landschaft und in Schutzräumen sind unser Spezialgebiet.
Information:
Die Bohrstockkartierung ist minimalinvasiv und wird mit einem Bohrdurchmesser von ca. 4 cm bis maximal 2 m unter Geländeoberkante abgeteuft. Jedes Leitprofil wird mit Spaten und Schaufel gegraben auf einer Fläche von ca. 1,5 m² und bis in eine Tiefe von max. 1,5 m unter Geländeoberkante. Die Anlage der Profilgrube erfolgt nach den Vorgaben der Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA 5), die Trennung von Bodenhorizonten sowie der schichtweise Wiedereinbau wird gewährleistet.
Eine Befahrung von unbefestigten Flächen durch Maschinen findet nicht statt.
Bodenkunde + Ökologie + Wasserschutz = Umweltbaubegleitung
Je nach Komplexität des Bauvorhabens bieten wir die Leistungen ganz oder in Zusammenarbeit mit erprobten Partnern an:
Leistungen während der Planung:
Während der Baubegleitung: